Wer in öffentlichen Gebäuden und auf Veranstaltungen Textilien verwenden will, der muss in Deutschland die Schwerentflammbarkeit seiner Stoffe belegen.
Die deutsche Norm DIN 4102 unterteilt Baustoffe je nach Brandverhalten in drei Klassen.
Stoffe der Klasse B1 sind schwer entflammbar und löschen sich selbst nach entfernen der Brandquelle. Textilien der Klasse B1 werden aufgrund ihrer Eigenschaften oft von Behörden für verschiedenste Situationen gefordert.
Klasse B2 enthält normal entflammbare, Klasse B3 leicht entflammbare Stoffe.
Oft wird angenommen, dass schwer entflammbare Stoffe gar nicht brennbar seien. Dies stimmt jedoch nicht. Nicht brennbare Stoffe gehören der Baustoffklasse A an
Was bedeutet „Schwer entflammbar"?
Nach der Brandschutznorm DIN 4102 sind alle Stoffe der Klasse B1 schwer entflammbar. Um diese Klassifizierung zu erhalten, muss der Stoff selbstverlöschend sein, er darf nach entfernen der Brandquelle nicht selbstständig weiter brennen. Außerdem müssen die getesteten Stoffe nach einem Brandschachttest noch eine mittlere Restlänge von mehr als 15 cm aufweisen.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten B1 Stoffe zu erhalten:
Temporär schwer entflammbare Stoffe
Wird Flammschutzmittel auf z.B. Molton aufgetragen, wird der Stoff dadurch temporär schwer entflammbar. Imprägniermittel liegt jedoch nur oberflächlich auf und dringt nicht in die Fasern ein. Durch Waschen oder Bügeln verschwindet der Schutz daher meist sofort. Der Stoff kann aber problemlos nachimprägniert werden.
Permanent schwer entflammbare Stoffe
Zu dieser Kategorie gehören Stoffe, die nicht nachimprägniert werden müssen. Durch chemisch veränderte Garne, wie Trevira oder Aramid, sind sie durchgehend flammhemmend. Ein Nachteil ist jedoch, dass diesen Stoffen die beliebten Moltoneigenschaften fehlen: Schalldämmung und Blickdichte.